Bundesratsentscheid vom 21. Dezember 2021

Für Tätigkeiten im Rahmen der Grundversorgung besteht nach wie vor keine Zertifikatspflicht. Weiterhin sollen alle Patient:innen physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen können. Grundsätzlich gilt in Physiotherapie-Praxen die Maskenpflicht und die Räumlichkeiten werden regelmässig gelüftet und Flächen sowie Geräte desinfiziert.